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   BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23   

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BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23 (https://dejure.org/2023,16959)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2023 - 1 BvR 847/23 (https://dejure.org/2023,16959)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2023 - 1 BvR 847/23 (https://dejure.org/2023,16959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die erstrebte Neuberechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung unter Verlängerung der Zurechnungszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 253a Abs 2 SGB 6 vom 28.11.2018
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit (Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit des § 253a SGB VI idF vom 28.11.2018 auf eine Bestandsrente) - unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen einer Erwerbsminderungsrente; § 253a SGB VI

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit (Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit des § 253a SGB VI idF vom 28.11.2018 auf eine Bestandsrente) - unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit (Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit des § 253a SGB VI idF vom 28.11.2018 auf eine Bestandsrente); unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit der ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit (Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit des § 253a SGB VI idF vom 28.11.2018 auf eine Bestandsrente); unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit (Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit des § 253a SGB VI idF vom 28.11.2018 auf eine Bestandsrente) - unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rente wegen Erwerbsminderung - und die Stichtagsregelung bei ihrer Berechnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Dem Gesetzgeber ist es danach durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 117, 272 ).

    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 122, 151 ).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und Übergangsvorschriften beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung als sachlich vertretbar oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 122, 151 ).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 122, 151 ).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und Übergangsvorschriften beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung als sachlich vertretbar oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 122, 151 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    a) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde muss sich danach mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Soweit das Bundessozialgericht zusätzlich auch auf den bei Einbeziehung der Bestandsrenten entstehenden Verwaltungsaufwand verweist, ist bei der Prüfung des Gleichheitssatzes nicht ausschlaggebend, dass dieser Grund im Gesetzgebungsverfahren nicht erwogen beziehungsweise dokumentiert worden ist (vgl. BVerfGE 132, 72 ; 133, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Soweit das Bundessozialgericht zusätzlich auch auf den bei Einbeziehung der Bestandsrenten entstehenden Verwaltungsaufwand verweist, ist bei der Prüfung des Gleichheitssatzes nicht ausschlaggebend, dass dieser Grund im Gesetzgebungsverfahren nicht erwogen beziehungsweise dokumentiert worden ist (vgl. BVerfGE 132, 72 ; 133, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Dem Gesetzgeber ist es danach durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 117, 272 ).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
    Soweit sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Bescheid, den Widerspruchsbescheid sowie die Entscheidungen des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts wendet, sind diese Entscheidungen durch die nachfolgende erneute Sachentscheidung des Bundessozialgerichts prozessual überholt, so dass es bei fehlender Darlegung einer fortbestehenden eigenständigen Beschwer bereits an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BVerfGK 7, 312 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 2134/19 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

  • BSG, 30.08.2023 - B 5 R 4/23 BH
    Er verweist im Übrigen auf sein Urteil vom 10.11.2022 (B 5 R 29/21 R - juris, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) , demzufolge die unterbliebene Einbeziehung von Rentenbeziehern, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1.1.2019 begann, in die ab diesem Zeitpunkt vorgesehene Verlängerung der Zurechnungszeit verfassungsgemäß ist (s dazu auch BVerfG Beschluss vom 12.6.2023 - 1 BvR 847/23 - juris) .
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